AGBs


I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten soweit im Einzelfall nicht abweichendes vereinbart wurde,für alle Leistungen von "Kochertalerlebnis". Vermietet werden:
Draisinen

2er Kanu, incl. Zubehör
3er Kanu, incl. Zubehör
Die Draisinen / Boote befinden sich bei der Vermietung in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem, gereinigtem Zustand (incl. Zubehör). Sie sind in diesem Zustand nach Beendigung der Fahrt wieder zurück zu geben.

II. Abschluss des Vertrages

Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder Telefax erfolgen.
Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende  gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Buchungen von Minderjährigen bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder unverzüglich nach Vertragsabschluss und Anzahlung wird eine Bestätigung über die Buchung in schriftlicher Form ausgehändigt bzw. übersandt.

III. Leistungen, Preise und Bezahlung
Die vom Veranstalter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Prospekt. Die in der aktuellen Preisliste angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nach der Buchung müssen 50% Anzahlung auf den Gesamtpreis sofort geleistet werden. Bis spätestens 3 Tage vor Tourantritt ist der Restbetrag auf das Firmenkonto zu entrichten. Bei Kanutouren kann der Restbetrag bar beglichen werden.

IV. Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren
1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen für die Beweissicherung eine schriftliche Form.
2. Bei Rücktritt vom Vertrag stellen wir folgende pauschalen Stornogebühren in Rechnung:
bis 14 Tage vor Tourantritt 25 %, bis 4 Tage vor Tourantritt 60 %, danach 80 %
3. Die Rücktrittserklärung ist an "Kochertalerlebnis" zu richten und sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen.
4. Der Kunde hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
5. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

V. Bergungs-/ Reinigungskosten

Kanu:
1. Werden Boote und Zubehör nicht an unseren gekennzeichneten Ausstiegstellen abgegeben,oder müssen Boote und Zubehör aus dem Fluss geborgen werden ist Kochertalerlebnis berechtigt Bergungskosten in Höhe von bis zu 30.- € zu berechnen soweit dieser Umstand nicht ursächlich durch ein Verschulden von "Kochertalerlebnis" oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
2.. Werden Schwimmhilfen durch unsachgemäße Handhabung "verdreckt", ist "Kochertalerlebnis" berechtigt Reinigungskosten in Höhe von 10,00 € zu berechnen soweit dieser Umstand nicht ursächlich durch ein Verschulden von "Kochertalerlebnis" oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.


Draisinen:

1. Werden die Draisinen und Zubehör nicht am Draisinenbahnhof in Laufen/K. abgegeben, oder müssen diese neben dem Gleis geborgen werden, ist Kochertalerlebnis berechtigt Bergungskosten in Höhe von bis zu 1.000.- € zu berechnen soweit dieser Umstand nicht ursächlich durch ein Verschulden von "Kochertalerlebnis" oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
2.. Werden die Draisinen durch unsachgemäße Handhabung "verdreckt", ist "Kochertalerlebnis" berechtigt Reinigungskosten in Höhe von 25,00 € pro Draisine zu berechnen soweit dieser Umstand nicht ursächlich durch ein Verschulden von "Kochertalerlebnis" oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.


VI. Haftung
Unsere Veranstaltungen finden in der freien Natur statt. Jeglicher Aufenthalt in der Natur ist mit gewissen Risiken verbunden, welche bei einer Freizeitveranstaltung in Kauf genommen werden müssen. Sonne, Regen, Nebel, Hagel, Hitze, Kälte, Gewitter und dergleichen sind natürliche Erscheinungen mit denen gerechnet werden muss.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-,neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Mieters vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der Veranstalter für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für den Verlust oder durch den Kunden schuldhaft verursachte Beschädigungen der gemieteten oder bereitgestellten Sachen, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, ist der Kunde uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von "Kochertalerlebnis" oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Den Anweisungen des Fachpersonals ist deshalb unbedingt Folge zu leisten.

VII. Verantwortung des Teilnehmenden
Bei Wassersportveranstaltungen sind ausschließlich Schwimmer/innen zugelassen. Nichtschwimmer, welche die Kanutour entgegen dieses Gebotes dennoch durchführen möchten, haben eine Schwimmhilfe zu tragen. Jugendliche unter 14 Jahren ist eine Anmietung nur unter Aufsicht einer Erziehungsperson oder volljährigen Begleitperson gestattet. Im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung empfehlen wir die Rücksprache mit einem Arzt.

Draisinenfahrten sind ab 14 Jahren erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung mind. einer Erwachsenen Person. Eine Mindest Körpergröße von 1,40 m ist erforderlich, um den Pedalantrieb erreichen zu können.

VIII. Mitwirkungspflichten des Mieters und Verjährung
Der Mieter ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der Kündigung des Mietvertrages gemäß § 651 e des BGB hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Kanutour gegenüber uns; dem Kochertalerlebnius, Alexander Hofmann, Herrengasse 8/1, in 74538 Rosengarten geltend zu machen. Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Draisinen-/Kanutour dem Vertrag nach enden sollte.

IX. Gerichtsstand
1. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen Kochertalerlebnis der Sitz des Betriebes vereinbart.
D- 74538 Rosengarten
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Rosengarten 27.08.2009

 
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